Im Krankheitsfall muss die Krankmeldung am ersten Tag bis spätestens 09:20 Uhr erfolgen. Dies kann vorzugsweise über das Onlineformular auf der Homepage oder alternativ telefonisch beim Sekretariat unter 0531 238460 geschehen. Das Sekretariat ist täglich ab 7:30 Uhr erreichbar, davor steht ein Anrufbeantworter zur Verfügung.
Falls am Tag der Krankmeldung eine Klausur geschrieben wird, muss die Krankmeldung ebenfalls bis spätestens 09:20 Uhr erfolgen, um das Fehlen zu entschuldigen.
Ausnahme: Wenn bereits vor dem Tag der Klausur krankheitsbedingt gefehlt wurde, dann muss keine zusätzliche Krankmeldung am Tag der Klausur erfolgen, sofern sich die vorherige Krankmeldung bereits auf den Tag der Klausur erstreckt.
Volljährige Schülerinnen und Schüler können sich eigenständig krankmelden. Fehlzeiten werden in WebUntis dokumentiert.
Jede Schülerin und jeder Schüler führt ein Entschuldigungsheft, über das die Fehlzeiten entschuldigt werden. Dort werden neben dem aktuellen Stundenplan auch – wenn notwendig – die ärztlichen Bescheinigungen / Atteste eingeklebt. Alternativ kann zu diesem Zweck auch der NO-Schulplaner genutzt werden. Entschuldigungen sind nur über das Entschuldigungsheft zu beantragen.
Bei häufigem Fehlen kann nach Rücksprache mit der Klassenleitung/ dem Turtor und Hr. Arndt bzw. Hr. Ranfft eine ärztliche Bescheinigung zur Entschuldigung künftiger Fehlzeiten verlangt werden.
In Abiturprüfungen ist bei nicht selbstverschuldetem Fehlen grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung oder ein Unfallbericht vorzulegen. Ohne diese wird die versäumte Klausur durch die Prüfungskommission mit 00 Punkten bewertet.
Bei einem beabsichtigten Fernbleiben aus anderen, selbst zu vertretenden Gründen muss rechtzeitig, d.h. mindestens eine Woche vorher, in schriftlicher Form ein Antrag auf Befreiung vom Unterricht beantragt werden. Im Übrigen gilt § 63 des Niedersächsischen Schulgesetzes in Verbindung mit den ergänzenden Bestimmungen.
Bei einem Antrag auf Befreiung vom Unterricht (umgangssprachlich Urlaubsantrag) von bis zu zwei Tagen, die nicht an die Ferien angrenzen, muss das Einverständnis der Lehrkräfte, deren Unterricht vom Fehlen betroffen ist, eingeholt werden (umgangssprachlich Laufzettel / Urlaubsantrag). Diese befinden sich vor der Glastür zwischen Pausenhalle und Kioskdurchgang. Sie sind auch auf der Homepage der Schule zu finden (Service>Downloads>Sekundarstufe 2>Antrag Beurlaubung). Die Vorlaufzeit beträgt mindestens 1 Woche. In dringenden Fällen kann der Oberstufenkoordinator angesprochen werden. Gründe für einen Antrag können sein: Bewerbungsgespräche, Facharzttermine, Trauerfeiern, Führerscheinprüfung, wichtige Termine im Rahmen des Leistungssports … , die nicht in die unterrichtsfreie Zeit stattfinden können sind.
- Ein Antrag auf Befreiung vom Unterricht für eine Dauer von bis zu 2 Tagen, die nicht an die Ferien angrenzen ist beim Tutor / Klassenlehrer per Laufzettel zu beantragen.
- Ein Antrag auf Befreiung vom Unterricht für eine Dauer von bis zu drei Monaten oder unmittelbar vor oder nach den Schulferien ist bei der Schulleiterin zu beantragen.
- Eine Befreiung vom Unterricht für eine Dauer von mehr als drei Monaten ist bei der Landesschulbehörde zu beantragen.
Der Antrag muss begründet und gegebenenfalls mit Nachweisen belegt werden. Er wird individuell vom Tutor/ Klassenleitung / Schulleitung geprüft.
Entschuldigungen in Untis
Die Fachlehrkräfte entschuldigen in der Qualifikationsphase für ihren eigenen Unterricht. Dazu setzen sie im Klassenbuch bei Abwesenheiten den jeweiligen Status – entschuldigt. In der Einführungsphase übernehmen dies die Klassenleitungen.
Die Tutoren / Klassenleitungen entschuldigen – wenn möglich im Voraus – für ganze Tage (Antrag auf Befreiung vom Unterricht, Krankheit mit ärztlicher Bescheinigung). Ohne ärztliche Bescheinigung muss die Fehlzeit beim Fachlehrer entschuldigt werden.
Ab ca. 25% Fehlzeiten müssen diese unaufgefordert ARN (Einführungsphase) / RAN (Qualifikationsphase) gemeldet werden. Es folgt ein protokolliertes Gespräch (Schülerin / Schüler, Lehrkraft, Tutor, Tutorin, Klassenleitung, ARN, RAN oder SEN). Sollten die Fehlzeiten danach nicht signifikant zurückgehen, so folgt eine Information in Form einer 00-Punkte-Warnung an die Eltern und Schüler:in über die Schulleiterin.
Auf Iserv > Leherinnen> QPhase befindet sich die Vorlage 00-Punkte-Warnung mit entsprechenden Hinweisen zur Belegungsverpflichtung. Diese wird über ARN / RAN an die Schüler:in und/oder deren Eltern weitergeleitet.
Sollte es sich nicht um 00 Punkte handeln, so wird „00-Punkte“ auf dem Vordruck gelöscht.