Sekundarstufe 2

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Der Weg zum Abitur

Sämtliche Vorgaben, die für die Zeit bis zum Abitur relevant sind, sind in der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe und der Verordnung über die Abiturprüfung zusammengefasst, über deren Inhalte die Schüler und/oder deren Eltern vom Oberstufenkoordinator, Herrn Ranfft, zu gegebener Zeit informiert werden. Allgemeine Informationen zum Zentralabitur sind hier zu finden.

 

Präsentationsprüfung

 

Zeitpunkt Art der Information
Jg.10 Bildungswege (Janur/ Februar)
Der Koordinator informiert die Schüler/-innen und Eltern über mögliche Bildungswege und Abschlüsse in verschiedenen Schulformen; Schwerpunkt: Gymnasium.Sporttheorie P5Der Koordinator informiert zusammen mit dem Fachobmann Sport über den Kurs Sporttheorie.
Eltern-/Schülersprechtage (Februar): Die Klassenlehrkräfte beraten auf der Basis der Ergebnisse der pädagogischen Dienstbesprechungen sowie der Halbjahreskonferenzen bezüglich möglicher Profile in den Schwerpunkten der Qualifikationsphase.
Jg.11 Profilwahl (Februar): Die Koordinatoren informieren die SchülerInnen und deren Eltern über die Schwerpunkte bzw. Profile in der Qualifikationsphase; Probewahlen finden statt (grobe Orientierung mittels Online-Wahlverfahren)
Eltern-/Schülersprechtage (Februar): Die Klassenlehrkräfte beraten auf der Basis der Ergebnisse  Halbjahreskonferenzen bezüglich möglicher Profile in den Schwerpunkten der Qualifikationsphase.
Jg.12 Elternabend für Q1/2-Eltern (2./3. Schulwoche): Wahlen zum Schulelternrat & Informationen zur Qualifikationsphase (besonders zum Thema Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen und sog. “Unterkurse”) durch den Koordinator.
Q1/2 Die TutorInnen erhalten vom Koordinator Informationen u.a. zu Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen und sog. „Unterkurse“, Anzahl und Umfang der Klausuren etc.); auch zur Weiterleitung an die TutandInnen und deren Eltern bestimmt.
Eltern-/Schülersprechtage (Februar): Der Koordinator berät auf Anfrage der Eltern auf der Basis der Ergebnisse des 1. Schulhalbjahres (Q1) bezüglich möglicher Abschlüsse in der Qualifikationsphase und ggfs. über mögliche Alternativen zum weiteren Besuch des Gymnasiums.

 

Am Ende des zweiten Schulhalbjahres (eventuell auch noch bis 8 Wochen nach Beginn von Q3) gibt die Schülerin oder der Schüler der Schulleitung laut (EB-AVO-GOBAK), 2.3 an:

a) das vierte und fünfte Prüfungsfach, sofern nach § 11 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 2 VO-GO erforderlich oder nach § 6 Abs. 2 Satz 3 der Anlage 7 zu §33 der BbS-VO geregelt,

b) ob in einem Prüfungsfach die Prüfung ggf. fremdsprachig erfolgen soll,

c) ob eine besondere Lernleistung nach § 11 in die Abiturprüfung eingebracht werden soll,

d) ob ggf. in Musik eine Prüfung mit prak-tischem Teil gewünscht wird,

e) die gewählten Sportarten, wenn Sport Prüfungsfach ist und

f) ob die mündlichePrüfung im fünften Prüfungsfach in Form einer Präsentationsprüfung abgelegt werden soll.

Außerdem können Kurse abgewählt werden (Beratungsgespräch mit Hr. Ranfft).

Jg.13 Eckdaten zum Abitur (1. Schulwoche): Der Schulleiter informiert die SchülerInnen über Zeitpunkt der Prüfungen sowie Art und Umfang der Vorbereitung.
Infoabend für Q3-Schüler/-innen und deren Eltern (3./4. Schulwoche): Der Koordinator informiert über Termine, Fristen, Vorbereitung und Ablauf der Abiturprüfung.
Q3/4 Die TutorInnen erhalten vom Koordinator Informationen über die Zulassung zur und Durchführung der Abiturprüfung; auch zur Weiterleitung an die Tutand/-innen und deren Eltern bestimmt.
Eltern-/Schülersprechtage (Februar): Der Koordinator berät auf Anfrage der Eltern auf Basis der Ergebnisse der Semester Q1-Q3 bezüglich möglicher Abschlüsse in der Qualifikationsphase und ggfs. über mögliche Alternativen zum weiteren Besuch des Gymnasiums.
Belehrung (März/April): Der Schulleiter informiert die SchülerInnen im Rahmen der Meldung zum Abitur über den näheren Ablauf der schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie über Verhaltensmaßregeln während der Prüfung.