Eltern- und Schülerinformation zum Schulstart, Stand 24.08.2020

 Informationen zum neuen Schuljahr und den Hygienevorschriften

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

in wenigen Tagen beginnt das neue Schuljahr und mit diesem Schreiben möchten wir Sie und Euch über den Schulstart informieren. Zunächst aber hoffen wir, dass es Ihnen und Euch trotz aller Einschränkungen möglich war, eine erholsame Zeit zu verbringen, und wir freuen uns auf unsere gemeinsame Arbeit im vor uns liegenden Schuljahr – was auch immer es uns bringen mag.

Die Schule startet für die Jahrgänge 6-13 am Donnerstag, den 27.08.20, mit der ersten Stunde (um 7:50 Uhr), die unter Leitung der Klassenlehrer*innen stattfinden wird. Anschließend findet Unterricht nach Plan statt (bitte Vertretungsplan beachten!). Der Unterricht endet für diese Jahrgänge um 13:10 Uhr.
Bitte bedenken Sie zudem, dass unsere Ganztagsbetreuung erst am 31.08.2020 startet. Anmeldeunterlagen und Informationen zum GT erhalten die Schüler*innen schriftlich am ersten Schultag von Herrn Rohkohl (Leitung Ganztag). Der reguläre Ganztagsbetrieb (AG-Start) beginnt am 07.09.2020.

Jahrgang 5 hat am selben Vormittag die Einschulungsfeier. Die betroffenen Eltern und Schüler*innen bitten wir um die Beachtung des gesonderten Schreibens zu diesem und anderen den JG 5 betreffenden Themen.

Zur Organisation des Schulbetriebs allgemein

Grundsätzlich hat das Niedersächsische Kultusministerium festgelegt, dass die Schulen im „eingeschränkten Regelbetrieb“ (Szenario A) starten: Der Unterricht startet daher in voller Klassenstärke und ohne Abstandgebot für Schüler*innen, die zum selben Jahrgang (zur selben „Kohorte“: s.u.) gehören. Sämtliche Klassen erhalten entsprechend reguläre Stundepläne: Sowohl Sport- als auch Kursunterricht (Religion/Werte und Normen, 2. Fremdsprache, Wahlsprachen) finden ohne Einschränkungen statt.

Im Leitfaden des MK „Schule in Corona-Zeiten 2.0“ ist die Rede vom „Kohorten-Prinzip“: Schüler*innen eines Jahrgangs bilden jeweils eine „Kohorte“. Diese bleibt in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert, so dass sich im Infektionsfall Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen lassen. Einzelnen Kohorten werden Pausenparkplätze zugewiesen, auf denen sie sich aufzuhalten haben. Da unsere sonst so beliebte Pausenhalle nicht zur Verfügung steht (keine Lüftungsmöglichkeit, Mischung der Kohorten), müssen Sie bzw. müsst Ihr für wetterfeste Kleidung für Pausenaufenthalte im Freien sorgen; das ständige Mitführen eines kleinen Regenschirms im Schulranzen erscheint uns für die kommenden Jahreszeiten ratsam. Da die Klassenräume in den Pausen wegen der notwendigen Lüftungen offenbleiben, sollten Wertsachen in den Pausen mitgeführt werden.

Sollte das Infektionsgeschehen Konsequenzen erfordern, sieht der Leitfaden zwei weitere Szenarien (Szenario B: „Schule im Wechselmodel“, wie wir ihn bereits kennen, und Szenario C: „Quarantäne und Shutdown“) vor. Entscheidungen darüber trifft jeweils das zuständige Gesundheitsamt.

Zum Ganztag

Das „Kohorten-Prinzip“ wirkt sich dahingehend auf unseren Ganztagsbetrieb aus, dass AGs zwar stattfinden können (und werden), der Zugang jedoch immer nur für bestimmte Jahrgänge vorgesehen ist. Die Entscheidung darüber, welche Schüler*innen an welcher AG teilnehmen dürfen, ist uns nicht leicht gefallen; letztendlich aber haben wir uns an den bisherigen Erfahrungen bezüglich der Nachfrage für Ganztagsbetreuung orientiert und die verfügbaren Kapazitäten vorrangig in die Betreuung unserer jüngeren Jahrgänge investiert.

Im Ganztagsbereich können maximal zwei Jahrgänge eine Kohorte bilden. (Bsp.: Jahrgang 5 und 6)

Zum Mittagessen und Kioskbetrieb

In Bezug auf das Mittagessen bleibt die Situation etwas schwierig, da die Mensa der TU, in der unsere Schüler*innen vergünstigt essen dürfen, weiterhin nur eingeschränkt arbeiten wird. Mit dem Betreiber sind wir daher im intensiven Gespräch, um eine Lösung für unsere Ganztagsschüler*innen zu finden, die ab dem 7. September (Start der AGs) greifen kann (kleine „Löffelgerichte“ oder Lunchpakete, die „im Stehen“ verzehrt werden können). Bis dahin bitten wir darum, ausreichend Verpflegung für die Mittagszeit mitzunehmen.

Für Schüler*innen und Schüler, die nicht im Rahmen der Ganztagsbetreuung (sondern selbstständig) in der Mensa essen möchten, können wir nach Rücksprache mit dem Betreiber sagen, dass der Verkauf zwar im Mensagebäude stattfinden wird (mehrere Gerichte werden täglich zur Auswahl stehen), die Speiseräume jedoch nicht zur Verfügung stehen werden. Das bedeutet, dass das Essen in Plastikbehältern mit Einwegbesteck ausgegeben wird und außerhalb des Gebäudes verzehrt werden muss. Im Schulgebäude können wir aus hygienischen Gründen keine Räume dafür zur Verfügung stellen.

 

Unser Schulkiosk wird zwar öffnen, da aber die „Kohorten“ bzw. Jahrgänge voneinander möglichst getrennt bleiben müssen, die „Schlangenbildung“ zu vermeiden ist und der Raum vor dem Kiosk nicht gut gelüftet werden kann, wird der Zugang zum Kioskverkauf wie folgt eingeschränkt:

 

  1.      große Pause 2.      große Pause Mittagspause
MO JG 5 JG 9 + 10 JG 11-13
DI JG 6 JG 8 JG 11-13
MI JG 7 JG 6 JG 11-13
DO JG 8 JG 7 JG 11-13
FR JG 9 + 10 JG 5 JG 11-13

 

Mit dem Vorklingeln wird die Schlange (ab der 4. Position) aufgelöst!

Zum Hygieneplan

Das Kultusministerium hat einen neuen Rahmen-Hygieneplan veröffentlicht, der Grundlage für unsere schulinternen Regelungen darstellt. Wir bitten Sie und Euch, folgende Abschnitte im Besonderen zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen:

  • 2 „Schulbesuch bei Erkrankung“
  • 3 „Verhalten beim Auftreten von Symptomen in der Schule“
  • 4 „Zutrittsbeschränkungen“ (gilt auch für Eltern!)
  • 6 „Persönliche Hygiene“
  • 7 „Abstandsgebot“
  • 8 „Dokumentation und Nachverfolgung“
  • 15 „Ganztagsbetrieb“
  • 18 „Infektionsschutz beim Musizieren“
  • 20 „Konferenzen und Versammlungen“
  • 24.1 „Ergänzende Hinweise zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern aus Risikogruppen“
  • 25 „Corona-Warn-App“
  • 26 „Meldepflicht“

 

In Anlehnung an den o.g. Rahmen-Hygieneplan gilt grundsätzlich:

  • Jede Person muss sich beim Betreten der Schule die Hände waschen bzw. desinfizieren. Hierzu stehen Waschräume bzw. Desinfektionsspender bereit.
  • Außerhalb von Kohorten ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, wo immer es möglich ist.
  • Im gesamten Schulgebäude gilt für alle Personen die Pflicht eine „Mund-Nasen-Bedeckung“ (MNB) zu tragen! Ohne diese darf das Schulgebäude nicht betreten werden! Das gilt insbesondere für Gänge, Flure, Treppenhäuser, Versammlungs- und Toilettenräume. Ausgenommen sind Unterrichtsräume, wenn die feste Lerngruppe bzw. Kohorte zusammen ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass „die Verwendung von Visieren […] keine gleichwertige Alternative zu MNB“ darstellt!
  • Die MNB sind selbst mitzubringen und werden nicht gestellt. Sollte ein Schüler/eine Schülerin die MNB vergessen, dann werden wir einmalig einen Ersatz zur Verfügung stellen (eine Einweg-MNB ist dann im Sekretariat erhältlich). Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir jede weitere Ersatz-MNB nur gegen Gebühr von 1€ pro Stück zur Verfügung stellen werden.
  • Eltern dürfen nicht ohne Termin/offizielle Einladung das Schulgelände betreten! (s. Kap.4)

Ausnahme: Abholung des erkrankten Kindes nach Anruf aus dem Sekretariat.

 

In folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen:

  • Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden.
  • Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen.
  • Personen, die aus einem Coronavirus-Risikogebiet zurückkehren, müssen sich i. d. R. beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben.
  • Über die Wiederzulassung zur Schule nach einer COVID-19-Erkrankung entscheidet das örtlich zuständige Gesundheitsamt gemäß der „COVID-19: Entlassungskriterien aus der Isolierung” des Robert Koch-Instituts.
  • Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

 Sollten in einer Kohorte ein oder mehrere Verdachtsfälle auftreten (z.B. mehrere Kinder mit grippeähnlichen Symptomen), werden wir Sie, liebe Eltern, per Email vom Auftreten dieser in Kenntnis setzen, und Sie bitten, Ihr Kind genauer zu beobachten.

Die Klassenleitungen werden am ersten Schultag die Hygienevorgaben mit den Schüler*innen besprechen und wir bitten Sie, liebe Eltern, dieselben nochmal zu Hause zu thematisieren.

Wir werden Euch und Sie wie im letzten Schuljahr weiterhin über Eltern- und Schülerbriefe, die an alle Schüler*innen und die Elternvertreter*innen gemailt werden und auf der Homepage zu finden sind, informieren.

 

Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass das Sekretariat und die Klassenlehrer*innen stets eine aktuelle Email-Adresse von Ihnen haben.

Wir wünschen Euch ein erfolgreiches Schuljahr und uns allen Gesundheit und eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit!

Marten Kohfahl,

OStD

24.08.2020

Download des Rahmenhygieneplans:  https://www.mk.niedersachsen.de/download/158103/Niedersaechsischer_Rahmen-Hygieneplan_Corona_Schule_23.08.2020.pdf