Leistungsfeststellung und -bewertung im Fach Religion

Die Fachgruppe Religion am Gymnasium Neue Oberschule hat sich in einer Dienstbesprechung am 20.08.2018 auf folgende Verfahrensweisen zur Leistungsfeststellung und -bewertung verständigt:

Verbindlichkeit von Klassenarbeiten

In den Schuljahrgängen 5-10 wird im Schulhalbjahr eine Klassenarbeit („zensierte schriftliche Lernkontrolle“) geschrieben (vgl. Runderlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“ § 6.5). Eine „Ersatzleistung“ kann im Einzelfall für einzelne Schüler*innen, nicht jedoch die ganze Lerngruppe anberaumt werden (vgl. Runderlass „Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen“ § 9). Falls in einer Lerngruppe aus gravierenden Gründen (z. B. längere Erkrankung der Lehrkraft, Wechsel der Lehrkraft während des Schulhalbjahrs o. ä.) keine Klassenarbeit durchgeführt werden kann, empfiehlt es sich, die Genehmigung der Schulleitung einzuholen und die Eltern rechtzeitig zu informieren.

Gestaltung von Klassenarbeiten

„In schriftlichen Lernkontrollen sind alle drei Anforderungsbereiche „Wiedergeben und beschreiben“, „Anwenden und strukturieren“ sowie „Transferieren und verknüpfen“ zu berücksichtigen. […] Der Schwerpunkt liegt in der Regel in den Bereichen I und II.“ (Kerncurriculum Katholische Religion S. 31, Kerncurriculum Evangelische Religion S. 35) Dies impliziert eine Vielfalt der Aufgabenstellungen. Das Anspruchsniveau steigt von Jahrgang zu Jahrgang. Spätestens ab Jahrgang 7 sollte wenigstens eine der Aufgaben materialgebunden (z. B. Karikatur-, Bild- oder Textanalyse) oder produktionsorientiert sein.

Auf dem Aufgabenzettel der Klassenarbeit ist immer vermerkt, wie viele Punkte die jeweilige Aufgabe zählt, so dass die Schüler*innen die Wertigkeit einschätzen können.

Noten im Religionsunterricht

„Mündliche und fachspezifische Leistungen gehen mit einem höheren Gewicht in die Gesamtzensur ein als die schriftlichen Leistungen […] Der Anteil der schriftlichen Leistungen darf ein Drittel an der Gesamtzensur nicht unterschreiten.“ (Kerncurriculum Katholische Religion S.31, Kerncurriculum Evangelische Religion S. 35) Im Fach Religion am Gymnasium Neue Oberschule werden in den Schuljahrgängen 5-10 die sonstigen Leistungen (= „mündliche und fachspezifische Leistungen“) mit einem Anteil von zwei Drittel, die Klassenarbeit (= „schriftliche Leistungen“) mit einem Anteil von ein Drittel an der Gesamtzensur gewichtet.

Mögliche Bestandteile der „sonstigen Leistungen“ werden in den Kerncurricula exemplifiziert (Kerncurriculum Katholische Religion S.31f., Kerncurriculum Evangelische Religion S. 35f.). Neben Beiträgen zum Unterrichtsgespräch können das z.B. Referate oder Präsentationen von Einzel- oder Gruppenarbeiten sein. Auch Mappenführung kann hier ein Bestandteil sein.

Mappenführung

Eine Mappenführung erscheint zur Strukturierung der Lernprozesse und zur Dokumentation von Lernergebnissen sinnvoll. Ob eine Mappe vorgeschrieben ist, wie diese zu gestalten ist und in welchem Umfang sie bei den „sonstigen Leistungen“ in die Bewertung einfließt, entscheidet jede Lehrkraft in eigener Verantwortung.